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   VK Bund, 05.02.2009 - VK 1-186/08   

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VK Bund, 05.02.2009 - VK 1-186/08 (https://dejure.org/2009,28581)
VK Bund, Entscheidung vom 05.02.2009 - VK 1-186/08 (https://dejure.org/2009,28581)
VK Bund, Entscheidung vom 05. Februar 2009 - VK 1-186/08 (https://dejure.org/2009,28581)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überprüfung im Nachprüfungsverfahren der Beauftragung eines juristischen Online-Informationsdienstes für die Jahre 2009-2010; Voraussetzungen einer analogen Anwendung des § 13 Vergabeverordnung (VgV); Statthaftigkeit eines Nachprüfungsantrags

  • oeffentliche-auftraege.de PDF
  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 01.02.2005 - X ZB 27/04

    Rechte der Beteiligten im Vergabeverfahren; Begriff der Dienstleistung

    Auszug aus VK Bund, 05.02.2009 - VK 1-186/08
    Zu den Voraussetzungen einer analogen Anwendung des § 13 VgV gehört jedoch, dass diese Unternehmen - ähnlich einem Bieter - als an einem Vertragsschluss interessierte Unternehmen aufgetreten sind und ihr Interesse an der Auftragserteilung gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber bekundet haben (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Februar 2005, X ZB 27/04; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Juni 2008, VII- Verg 23/08).
  • BGH, 06.12.1989 - VIII ZR 310/88

    Bestimmungen eines Gaststätten-Pachtvertrags zwischen einer Brauerei und einem

    Auszug aus VK Bund, 05.02.2009 - VK 1-186/08
    Wenn sich wie hier die Sittenwidrigkeit aus der Verletzung von Interessen Dritter, hier der ASt und gegebenenfalls weiterer potentieller Bieter, ergeben soll, ist § 138 BGB nur anwendbar, wenn alle Beteiligten, hier die Ag und die Bg, sittenwidrig handeln, d.h. die Tatsachen kennen oder sich ihrer Kenntnis grob fahrlässig verschließen, die die Sittenwidrigkeit des Rechtsgeschäfts begründen (vgl. BGH, Urteil vom 6. Dezember 1989, VIII ZR 310/88, m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 08.02.2006 - Verg 61/05

    Erstattung der Kosten des Beigeladenen im Vergabeverfahren

    Auszug aus VK Bund, 05.02.2009 - VK 1-186/08
    und sich aktiv am Nachprüfungsverfahren beteiligt (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Februar 2006, VII-Verg 61/05).
  • OLG Karlsruhe, 06.02.2007 - 17 Verg 7/06

    Vergabeverfahren: Rügelast und Bieterstatus bei nur abstrakter

    Auszug aus VK Bund, 05.02.2009 - VK 1-186/08
    bekannt war) vorgenommen hat, ändert nichts an dem Fehlen eines bieterähnlichen Status der ASt (vgl. auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 6. Februar 2007, 17 Verg 7/06).
  • OLG Celle, 14.09.2006 - 13 Verg 3/06

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts als öffentlicher Auftraggeber nach § 98 Nr. 2

    Auszug aus VK Bund, 05.02.2009 - VK 1-186/08
    Auch wenn die Ag vorliegend ein formelles Verhandlungsverfahren (ohne vorherige Vergabebekanntmachung) nach § 3a Nr. 2 lit. c) VOL/A durchgeführt hat, ist eine analoge Anwendung von § 13 VgV nicht grundsätzlich ausgeschlossen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 14. September 2006, 13 Verg 3/06; VK Bund, Beschluss vom 15. August 2008, VK 3 - 107/08), insbesondere wenn vergaberechtswidrig die falsche Verfahrensart gewählt wurde.
  • OLG Düsseldorf, 18.06.2008 - Verg 23/08

    Voraussetzungen der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens

    Auszug aus VK Bund, 05.02.2009 - VK 1-186/08
    Zu den Voraussetzungen einer analogen Anwendung des § 13 VgV gehört jedoch, dass diese Unternehmen - ähnlich einem Bieter - als an einem Vertragsschluss interessierte Unternehmen aufgetreten sind und ihr Interesse an der Auftragserteilung gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber bekundet haben (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Februar 2005, X ZB 27/04; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Juni 2008, VII- Verg 23/08).
  • VK Bund, 15.08.2008 - VK 3-107/08

    Rabattvereinbarung im Sinne des § 130 a Abs. 8 SGB V

    Auszug aus VK Bund, 05.02.2009 - VK 1-186/08
    Auch wenn die Ag vorliegend ein formelles Verhandlungsverfahren (ohne vorherige Vergabebekanntmachung) nach § 3a Nr. 2 lit. c) VOL/A durchgeführt hat, ist eine analoge Anwendung von § 13 VgV nicht grundsätzlich ausgeschlossen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 14. September 2006, 13 Verg 3/06; VK Bund, Beschluss vom 15. August 2008, VK 3 - 107/08), insbesondere wenn vergaberechtswidrig die falsche Verfahrensart gewählt wurde.
  • OLG Düsseldorf, 23.02.2005 - Verg 85/04

    Rechte potentieller Bieter nach Aufhebung des offenen Verfahrens

    Auszug aus VK Bund, 05.02.2009 - VK 1-186/08
    Dass ein Unternehmen als potentieller Bieter in Betracht kommt und seinerseits ein potentielles Interesse am Auftrag hat, ist nicht ausreichend, um auch gegenüber einem solchen potentiellen Bieter eine Verpflichtung zur Vorabinformation nach § 13 VgV zu begründen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. Februar 2005, VII-Verg 85/04; Hoffmann, NZBau 2008, 749, 750; Kapellmann/Messerschmidt-Maimann, VOB, § 13 VgV Rn. 3), zumal mit der Nichtbefolgung die schwerwiegende Sanktion der Nichtigkeit verbunden ist.
  • OLG Celle, 24.10.2019 - 13 Verg 9/19

    Wirksamkeit des Zuschlags; Zulässigkeit des Vergabenachprüfungsverfahrens

    (1) Schon grundlegend setzt eine Nichtigkeit nach § 138 BGB voraus, dass alle Beteiligten, hier der Antragsgegner und der Beigeladene, sittenwidrig handeln, d.h. die Tatsachen kennen oder sich ihrer Kenntnis grob fahrlässig verschließen, die die Sittenwidrigkeit des Rechtsgeschäfts begründen (vgl. BGH, Urteil vom 6. Dezember 1989, VIII ZR 310/88, m.w.N; BKartA, Beschluss vom 5. Februar 2009 - VK 1 - 186/08, juris Rn. 41).
  • VK Südbayern, 29.04.2010 - Z3-3-3194-1-03-01/10

    § 13 VgV analog auf de-facto-Vergaben anzuwenden

    Das hat zur Folge, dass diese Bestimmung nicht unmittelbar anwendbar ist, wenn bislang ein derart geregeltes Verfahren nicht stattgefunden hat (BGH, B. v. 01.02.2005 - Az.: X ZB 27/04; OLG Naumburg, B. v. 15.03.2007 - Az.: 1 Verg 14/06; OLG Celle, B. v. 29.10.2009 ­ Az.: 13 Verg 8/09; B. v. 14.09.2006 - Az.: 13 Verg 3/06; B. v. 14.09.2006 - Az.:13 Verg 2/06; OLG Düsseldorf, B. v. 25.09.2008 - Az.: VII-Verg 57/08; VK Brandenburg, B. v. 17.06.2008 - Az.: VK 13/08; 1. VK Bund, B. v. 05.02.2009 - Az.: VK 1 - 186/08; VK Lüneburg, B. v. 30.06.2006 - Az.: VgK-13/2006; VK Münster, B. v. 25.06.2009 - Az.: VK 7/09; VK Düsseldorf, B. v. 24.06.2008 - Az.: VK - 19/2008 - B; B. v. 27.04.2006 - Az.: VK - 12/2006 - L; B. v. 30.09.2005 - Az.: VK - 25/2005 - L).
  • VK Baden-Württemberg, 17.05.2010 - 1 VK 18/10

    Beschaffungsziel unterliegt nicht vergaberechtlicher Nachprüfung!

    Auch in ihrer Entscheidung vom 05.02.2009 (VK 1-186/08) legt die Vergabekammer des Bundes dar, dass § 3 a Nr. 2 lit. c) VOL/A als Ausnahmevorschrift zum Wettbewerbsgrundsatz nach § 97 Abs. 1 GWB restriktiv auszulegen sei, da sie die Auftragsvergabe weitgehend dem Wettbewerb entzieht, indem im Verhandlungsverfahren ohne vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gezielt nur mit einem Bieter verhandelt wird und andere Unternehmen weder einbezogen werden noch durch Bekanntmachung in transparenter Weise über die Beauftragungsmöglichkeit Kenntnis erlangen können.
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